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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Praxis von Paar zu Paar

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie i.A. arbeiten wir ganzheitlich und wenden Verfahren an, die zum Teil von der Schulmedizin und Krankenkassen nicht anerkannt werden. Damit trotzdem zwischen Ihnen als Klient und uns ein klares Rechtsverhältnis besteht, liegen allen Behandlungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

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§ 1 Anwendungsbereich der AGB

1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker i.A. beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Gisbert Straden – nachfolgend Heilpraktiker i.A. genannt - und dem/der Patient/in, Klient/in oder Kunde/in – nachfolgend Klient genannt - als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers i.A. die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker i.A. zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker i.A. ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker i.A. aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers i.A. für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

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§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Heilpraktiker i.A. erbringt seine Dienste gegenüber dem Klient in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmen anerkannt werden. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch von der Praxis garantiert werden.

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§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker i.A. ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

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§ 4 Terminvereinbarungen

1. Die „Praxis von Paar zu Paar“ ist eine Bestellpraxis und Terminvereinbarungen werden in der Regel telefonisch oder per Email vereinbart. Der Klient bestätigt den Termin mit einer Email und akzeptiert damit die AGB. Folgetermine bedürfen keiner besonderen Bestätigung.

2. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so kann dieser Termin vom Klient abgesagt werden. Eine Absage oder Verschiebung erfolgt entweder telefonisch oder per Email.

Eine Terminabsage-/ verschiebung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ist kostenfrei. Sollte die Terminabsage später erfolgen so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.

3. Trifft ein Klient verspätet zu dem vereinbarten Termin ein, so verkürzt sich der Termin zeitlich um die Zeit des verspäteten Eintreffens. Das Honorar ist dabei nicht reduzierbar und wird in voller Höhe berechnet.

4. Erscheint ein Klient nicht zu einem vereinbarten Termin und hat diesen auch nicht rechtzeitig abgesagt, so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.

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§ 5 Honorierung des Heilpraktikers

1.  Der Heilpraktiker i.A. hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. Es gelten die Honorarsätze der Praxis von Paar zu Paar in der jeweils letzten Fassung. Diese werden vom Klienten mit der Vereinbarung zur ersten Sitzung akzeptiert.

2.  Das Honorar ist für jede Behandlungssitzung vom Klienten mit EC-Karte, Kreditkarte, Paypal oder in bar vor Ort an den Heilpraktiker i.A. gegen Quittung zu entrichten.

3. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung nach § 7

4. Vermittelt der Heilpraktiker i.A. Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Klienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen.

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§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.

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§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

1. Der Heilpraktiker i.A. behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktiker i.A. aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise bei einer Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten könnte.

3. Der Heilpraktiker i.A. führt Aufzeichnungen ihrer Leistungen und weitere Dokumentationen in einer Handakte. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

4. Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktiker i.A. kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt und als solche gekennzeichnet.

5. Handakten werden von der Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

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§ 8 Rechnungsstellung

1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. 

2. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktiker i. A., den Namen und die Anschrift des Klienten, das Rechnungsdatum, die abzurechnenden Positionen incl. angefallener Honorare von Dritt- und Nebenleistungen. Umsätze aus Leistungen als Heilpraktiker i.A. für Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

3. Auf Wunsch des Klienten kann eine Rechnung mit Therapie bzw. Diagnosespezifikation ausgestellt werden. Jede Änderung einer bereits ausgestellten Rechnung ist kosten- und Honorarpflichtig.

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§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

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§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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