AGB der Praxis Von Paar zu Paar

Als Therapeuten in unserer Psychologischen Privatpraxis arbeiten wir ganzheitlich und wenden Verfahren an, die zum Teil von der Schulmedizin und Krankenkassen nicht anerkannt werden. Damit trotzdem zwischen Ihnen als Klient und uns ein klares Rechtsverhältnis besteht, liegen allen Behandlungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar sowie dem/der Klient/in – nachfolgend Klient genannt – als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar annimmt und sich an die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

Die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar sind berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar erbringt seine Dienste gegenüber den Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie bei den Klienten anwendet. Dem Klienten ist klar, dass die Behandlung keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen ersetzen und keine medizinische Notfallversorgung darstellt. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch von der Praxis garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar sind jedoch berechtigt, die Begleitung/Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Ein Honoraranspruch besteht nur für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 4 Terminvereinbarungen

  1. Die „Praxis von Paar zu Paar“ ist eine Bestellpraxis und Terminvereinbarungen werden telefonisch, per Email oder online vereinbart. Der Klient bestätigt den Termin mit einer Email und akzeptiert damit die AGB. Folgetermine bedürfen keiner besonderen Bestätigung.
  2. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so kann dieser Termin vom Klienten abgesagt werden. Eine Absage oder Verschiebung erfolgt per Email oder online.

Eine Terminabsage-/ Verschiebung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt wird mit 50% des Honorares berechnet. Eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird in voller Höhe berechnet. Dem Klienten bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Nachweispflicht liegt beim Klienten.

  1. Trifft ein Klient verspätet zu dem vereinbarten Termin ein, so verkürzt sich der Termin zeitlich um die Zeit des verspäteten Eintreffens. Das Honorar ist dabei nicht reduzierbar und wird in voller Höhe berechnet.

Erscheint ein Klient nicht zu einem vereinbarten Termin und hat diesen auch nicht rechtzeitig abgesagt, so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.

§ 5 Honorar

  1. Die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar haben für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. Es gelten die Honorarsätze der Praxis von Paar zu Paar in der jeweils letzten Fassung. Diese werden vom Klienten mit der Vereinbarung zur ersten Sitzung akzeptiert.
  2. Das Honorar ist für jede Behandlungssitzung vom Klienten mit EC-Karte, Kreditkarte, Paypal oder in bar vor Ort an die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar gegen Quittung zu entrichten.
  3. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung nach § 7.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar behandeln die Klientendaten vertraulich und erteilen bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
  2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten könnte.
  3. Die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar führt Aufzeichnungen ihrer Leistungen und weitere Dokumentationen in einer Handakte. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte jederzeit zu.
  4. Sofern der Klient die Ausfertigung einer Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellen diese die Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt und als solche gekennzeichnet.

Handakten werden von den Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 8 Rechnungsstellung

  1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung.
  2. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Therapeuten der psychologischen Privatpraxis von Paar zu Paar sowie den Namen und die Anschrift des Klienten, das Rechnungsdatum, die abzurechnenden Positionen incl. angefallener Honorare von Dritt- und Nebenleistungen.

Auf Wunsch des Klienten kann eine Rechnung mit Therapie bzw. Diagnosespezifikation ausgestellt werden. Jede Änderung einer bereits ausgestellten Rechnung ist kosten- und Honorarpflichtig.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung bei der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle wird angestrebt und von beiden Parteien akzeptiert.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.